AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Summer ICE Festival
- Allgemeine Regelungen
Hinweis zur Streitbeilegung:
Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet info@summer-ice-festival.de
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
- Diese folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer eines Tickets oder einer sonstigen Leistung (nachfolgend der „Besucher“) und dem Veranstalter. Der Veranstalter weist darauf hin, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Besuchers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
- Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Der Veranstalter schließt nur Verträge mit Verbrauchern ab, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist primär der Kauf eines Tickets, wodurch die Parteien einen Veranstaltungsvertrag abschließen und der Besucher ein Besuchsrecht an der Veranstaltung erwirbt. Zusätzlich kann der Besucher weitere Leistungen buchen. Gegenstand des jeweiligen Vertrages kann auch der Verkauf von weiteren Zusatzartikeln durch den Verkäufer an den Besucher sein.
- Die Bewachung, Überwachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs, die Gewährung von Versicherungsschutz oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die Stellplatzüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Veranstalter übernimmt demgemäß keine Obhutspflichten.
- Der Besucher kann über die Website des Veranstalters eine Bestellung der Tickets, weiterer Zusatzartikel, die Buchung eines VIP-Tickets und weitere Artikel vornehmen. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus, sobald er die Schaltfläche „Jetzt bezahlen“ (oder eine Schaltfläche mit ähnlicher Formulierung) betätigt hat. Die Annahme des Vertrages zwischen dem Besucher und dem Veranstalter kommt (i) im Falle der Zahlung durch Vorkasse durch Anzeige der Überweisungsdaten für die noch fehlende Überweisung und (ii) bei sämtlichen anderen Zahlarten durch Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer zustande. Darüber hinaus stellt die für den Teilnehmer erkennbare Zusendung eines Zugangs zu einem persönlichen Ticket-Portal immer eine Vertragsbestätigung dar. Sollte Besucher eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
- Im Anschluss an den Eingang der vollständigen Bezahlung bei dem Veranstalter erhält Besucher die Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Besucher erhält keine weiteren Tickets per Post oder Fax.
- Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besucher nach der Bestellung per E-Mail übersandt. Darüber hinaus kann Besucher, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
- Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit Besucher Kaufmann ist.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
- 2 Abwicklung des Kaufvertrages
- Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Besucher hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.
- Bei Rücklastenschriften werden diese Zusatzkosten dem Besucher in Rechnung gestellt.
- Der Besucher wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Besucher die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 3 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- 3 Pflichten des Besuchers
- Der Besucher ist selbst für die Aufbewahrung und Mitführung der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich.
- Tickets oder andere angebotene Leistungen, die nur personalisiert erworben werden können, berechtigen nur den jeweiligen Inhaber des Tickets oder des gebuchten Zusatzartikels zur Teilnahme an der Veranstaltung bzw. zur Nutzung.
- Der Besucher ist bei der Inanspruchnahme von vergünstigten Tickets dazu verpflichtet, unaufgefordert die entsprechenden Nachweise bei den Zugangskontrollen zur Veranstaltung vorzulegen. Für den Fall, dass der Besucher dem nicht nachkommt, steht dem Veranstalter das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Nachweispflicht vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich herausstellt, dass Besucher nicht für die entsprechende Ticketart berechtigt ist, wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter gesetzlich dazu berechtigt ist, den Vertrag anzufechten.
- Der Besucher ist verpflichtet, die vom Veranstalter erbrachten/zu erbringenden Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Der Besucher ist insbesondere nur berechtigt, die Tickets für ausschließlich private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Tickets oder Nutzung zu als Preis für ein Gewinnspiel, Preisausschreiben oder sonstigen Werbezwecken ist ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter verboten.
- Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.
- Jeder Besucher, der Tickets unter Verstoß gegen die vorstehenden Klauseln des § 3 Nr. 4 und 5 weitergibt oder im Sinne von § 3 Nr.6 präpariert, ist verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene, durch den Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu €2.500,00 je vertragswidrig angebotenem oder präparierten Ticket bzw. Besuchsrecht zu zahlen. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten. Der Veranstalter ist in derartigen Fällen weiter berechtigt, das betroffene Ticket einzuziehen oder das Besuchsrecht zu widerrufen.
- Der Besucher hat sicherzustellen, dass seine Handlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Besucher ist insbesondere verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit etwaiger Handlungen/Aktionen selbst zu überprüfen und sich rechtskonform zu verhalten.
- Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber dem Veranstalter geltend machen, wird der Veranstalter den Besucher hierüber unverzüglich informieren. Der Besucher verpflichtet sich, den Veranstalter insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, ihn bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit dem Veranstalter kein Mitverschulden zur Last fällt. In diesem Fall ist die Freistellung um den Mitverschuldensanteil zu kürzen.
- 4 Änderungen, Absage, Stornierung durch den Veranstalter
- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.
- Das Ticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände. Der Veranstalter hat das Recht, den Ablauf, den Inhalt und den Ort der jeweiligen Veranstaltungen kurzfristig zu ändern. Der Veranstalter wird – soweit möglich – für gleichwertigen Ersatz sorgen. Hieraus ergibt sich für den Besucher kein Recht zum Rücktritt und/oder zur Stornierung seiner Tickets, solange der Gesamtcharakter vom Summer ICE Festival & Beef & Champange Festival gewahrt bleibt.
- Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind soweit zumutbar vom Besucher hinzunehmen.
- Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Der Veranstalter versucht Programmänderungen unverzüglich auf seiner Homepage unter www.summer-ice-festival.de sowie den entsprechenden Social-Media-Kanälen bekanntzumachen. Änderungen während des Festivals werden vom Veranstalter auf in der Festivalpp und über die Social Media Kanäle bekannt gegeben.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch nur begrenzt auf den Nennwert des Tickets und nur bis zum Veranstaltungstermin. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein Ausschluss der Haftungsbeschränkung/des Haftungsausschlusses nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen greift.
- Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen. Bei Absage durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein Ausschluss der Haftungsbeschränkung/des Haftungsausschlusses nach § 6 dieses Vertrages greift.
- Summer ICE Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler und/oder des Personals begründen, kann der Veranstalter Summer ICE Festival sofort abbrechen. Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei den Vertragspartnern des Veranstalters), so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
- Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
- 5 RECHTE AM EIGENEN BILD / BILD-, VIDEOD UND TONAUFNAHMEN
Siehe Datenschutzerklärung.
- 6 Haftung
- Für etwaige Mängel stehen dem Besucher gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch § 6 Nr.2 dieser AGB nicht beschränkt.
- Sofern der Besucher Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
- Für den Fall, dass es einen Fall gesetzlicher Gewährleistung gibt, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von dem Veranstalter zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Besuchers verursacht werden.
- Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden sowie für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
- Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.
- Offensichtliche Schäden durch den Veranstalter, die dem Besucher vor Verlassen des Parkplatzes bekannt werden, sind dem Veranstalter gegenüber unverzüglich anzuzeigen und ihm ist Gelegenheit zur Untersuchung des Schadens zu geben. Ist dies dem Besucher ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige in Textform bei dem Veranstalter unter der in diesen AGB genannten Adresse zu erfolgen. Zum Personal zählen keine Landwirte, die im Falle von wetterbedingten Abschleppmaßnahmen helfend tätig sind.
- Der Besucher wird den Veranstalter bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet er nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Besucher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) oder wenn es sich um ein allein vom Veranstalter zu beherrschendes Risiko handelt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- 7 Zutritt zum Festivalgelände
- Zutritt zum Festivalgelände erhalten nur Besucher, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Alter von 16 bzw. 17 Jahren ist zwingend eine Aufsichtsperson notwendig. Beim ersten Einlass (Check-In zum Festivalgelände) ist das Ticket und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Das Ticket wird eingetauscht gegen das Festivalbändchen. Das Festivalbändchen ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festivalgelände mit sich zu führen und darf nicht abgelegt oder weitergegeben werden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt zu dem Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von § 8, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Äußerungen tätigt. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert (§ 10). Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Besuchers seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die auf dem Festivalgelände ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Unverschlossene oder beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend am Service-Schalter umgetauscht werden.
- 8 Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle
- Auf dem gesamten Festivalgelände sind allgemein gefährliche und/oder gefährdende und/oder verbotene Gegenstände verboten. Hierzu zählen insbesondere Drogen und Rauschmittel, Glasflaschen jeder Art und Form, Shishas mit Glas-Bowl, sonstige Glasbehälter, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Aggregate und Autobatterien, Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten, Gaskartuschen mit mehr als 450g Gasfüllung, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, Mannschaftszelte über 5 Personen, Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände.
- Zusätzlich sind auf dem Festivalgelände vom Summer ICE Festival Plastikbehälter und Dosen (Behältnisse aller Art, auch Trinkrucksäcke) verboten, soweit sie nicht vom Veranstalter oder durch den Veranstalter lizensierten Händlern zur Ausgabe von Speisen und Getränken genutzt werden.
- Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Besucher erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in diesem Fall nicht möglich.
- Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände nach § 8 Nr.1 und 2 vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen sowie an öffentliche Behörden oder die Polizei zu übergeben. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Entsorgungscontainern wieder herauszunehmen. Verbotene Gegenstände dürfen nicht in den Schließfächern deponiert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Eine nachträgliche Verhinderung des Besuchers, an der Veranstaltung teilzunehmen, berechtigt nicht zur Rückerstattung des Eintrittspreises.
- 9 Hausrecht/Verhaltensregeln/Fotografieren und Filmen
- Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gelten die Festivalgeländeordnung und auf dem Parkplatz die Parkordnung. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
- Den Besuchern ist es insbesondere untersagt:
- verbotene Gegenstände im Sinne von § 8 mitzuführen;
- körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;
- Gegenstände auf die Bühnen, auf das Personal des Veranstalters oder andere Besucher zu werfen;
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt;
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern;
- Das so genannte Stage Diving, Crowd surfing und Pogen.
- Äußerungen homophober, sexistischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Inhalte.
- Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras und Drohnen ist grundsätzlich nicht gestattet. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt, soweit ein Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive sowie GoPros (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).
- Besucher, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gemäß verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Summer ICE Festival eine Straftat (z.B. Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.
- Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Besucher vom Veranstaltungsort verwiesen, verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Besucher, der schuldhaft gegen diese AGB, die Festivalordnung, oder die Parkordnung verstößt, ist dem Veranstalter zum Ersatz eines dem Veranstalter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
- 10 Jugendschutz
Für das gesamte Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
- 11 Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass beim Summer ICE Festival, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe von Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
- 12 Pfandsammeln
Auf dem gesamten Festivalgelände ist das professionelle Sammeln von Pfandflaschen strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt, soweit ein Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist.
- 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Textform.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Stand 19.04.2025
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Merchandesingshop
- 1.Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
- 2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Bock Viktor & Bock Anastasia Gbr.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
Wir nehmen Ihr Angebot innerhalb von zwei Tagen an, indem
- wir eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgeben oder
- gegebenenfalls die Zahlungstransaktion durch unseren Dienstleister oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“).
Die für Sie relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.
- 3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
- 4. Vertragsgegenstand
4.1 Produktbeschreibung
Auf die Geltung der jeweiligen Produktbeschreibung als wesentlicher Bestandteil des Vertrages wird hingewiesen.
4.2 Produktbilder
Unbeschadet Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte möchten wir Sie auf die nachfolgenden Besonderheiten hinweisen. Bei Unsicherheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: info@summer-ice-festival.de
Aufgrund individueller Bildschirmkonfigurationen (z.B. Auflösung und Helligkeit) sind geringfügige Abweichungen zwischen den dargestellten und den tatsächlichen Produktfarben möglich.
- 5. Lieferbedingungen
5.1 Versandkosten
Der Standardversand erfolgt versandkostenfrei ab einem Bestellwert in Höhe von 60 Euro inkl. MwSt.
5.2 Lieferoptionen
Wir versenden die Produkte an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Wir liefern nicht an Packstationen.
- 6. Bezahlung
6.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
6.2 Fälligkeit und Zahlungsverzug
Der Preis ist mit Vertragsschluss fällig, wenn sich kein späterer Zeitpunkt aus den nachfolgenden Zahlungsbedingungen ergibt.
Für Verbraucher gilt: Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen bei der zweiten und jeder folgenden Mahnung eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Ihnen bleibt der Nachweis der Entstehung eines geringeren Schadens vorbehalten. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Für Unternehmer gilt: Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 60 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.3 Zahlungsarten
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung.
Kreditkarte
Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.
Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
PayPal
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.
PayPal, PayPal Express
Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Kreditkarte über PayPal
Ihre Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet.
Lastschrift über PayPal
Die Zahlung per Lastschrift über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt vor Versendung der Ware.
Kauf auf Rechnung über PayPal
Der Kauf auf Rechnung über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal.
- 7. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
- 8. Eigentumsvorbehalt
Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
- 9. Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
- 10. Gewährleistung und Garantien
10.1 Mängelhaftungsrecht
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
10.2 Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Mo-Fr, 09:00 – 18:00 Uhr unter +49 151 41386347, sowie per E-Mail unter info@summer-ice-festival.de
- 11.Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- 12. Jugendschutz
Sofern Ihre Bestellung Produkte umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt, soweit eine Lieferung erfolgt, die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.
- 13. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand 19.04.2025